Kostenübernahme Hebammenhilfe


Jede Schwangere, Gebärende und Wöchnerin in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe. Auch ein Neugeborenes hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe, wenn es getrennt von der leiblichen Mutter, z.B. bei Krankheit oder Tod der Mutter, vom Vater allein versorgt werden muss, in einer (vorübergehenden) Pflegesituation untergebracht ist oder bei Adoptionseltern seinen Start in dieses Leben beginnt.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hebammenhilfe. Für Anzahl und Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen. Ich informiere Sie rechtzeitig, falls das von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlbare Leistungskontingent aufgebraucht ist. Dies gilt für die Leistungen, die bei mir in Anspruch genommen wurden.
Selbstverständlich können weitere Hebammenleistungen auch privat gezahlt werden.
Privatversicherte Frauen erhalten eine Rechnung nach der privaten Heb.GVO.NRW
Kosten für meine Angebote außerhalb von
Schwangerschaft und Wochenbett
ATEM & KLANG
70,- €
Klang Behandlung
ca. 1 Stunde
MEDITATION AM MONTAG
10,- €
Kostenbeitrag
pro Termin
GEBURTSVORBEREITENDE AKUPUNKTUR
15,- €
ist keine KK-Leistung
pro Termin